Kostenübernahme

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können in meiner Praxis mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Der Großteil der Behandlung muss dabei vor dem 21. Lebensjahr erfolgen. 
Zu Beginn finden die sogenannte Sprechstunde und probatorischen Sitzungen statt, die von der Krankenkasse übernommen werden. Hier erfolgt ein Kennenlernen, die Diagnostik sowie Problem- und Ressourcenanalyse.
Nach einer Diagnose- und Indikationsstellung erfolgt dann der Antrag an die Krankenkasse. 

Private Krankenversicherung

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen übernommen.
Je nach Tarif und Vertrag können jedoch Unterschiede bestehen – deshalb ist es wichtig, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über die genauen Bedingungen zu informieren:

  • Ist eine Psychotherapie erstattungsfähig?
  • Wie viele Sitzungen werden übernommen?
  • Wird ein Antrag oder ein Gutachten benötigt?

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Auf Wunsch stelle ich Ihnen gerne eine Übersicht der voraussichtlichen Kosten zur Verfügung.

Beihilfe

Auch die Beihilfe übernimmt in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die notwendigen Formulare und Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle. Gerne unterstütze ich Sie beim Ausfüllen der Unterlagen. 

 Selbstzahler:innen

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Therapie selbst zu bezahlen, wenn Sie keine Erstattung durch eine Versicherung wünschen oder möglich ist.
 Die Vorteile:

  • Keine Antragstellung bei der Krankenkasse
  • Keine Weitergabe von Diagnosen
  • Flexible Gestaltung des Umfangs der Behandlung

Auch hier orientiert sich die Vergütung an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten bespreche ich gerne mit Ihnen im Erstgespräch.